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Gleichheit


Keine Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit

Gleichbehandlung unabhängig von Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit ist eines der Kernprinzipien der EU. Bei Beschäftigung, Bildung, sozialem Schutz, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen muss jeder gleich behandelt werden.



Auch ist es illegal, Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft zu belästigen oder zu diskriminieren oder andere dazu aufzufordern, dies zu tun.

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LGTBI-Rechte

Das EU-Recht verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, insbesondere am Arbeitsplatz. Die EU bemüht sich, dies auf die Bereiche Gesundheitswesen, Bildung und Zugang zu Wohnraum auszuweiten.


Rechte wie etwa eine Ehe oder eine zivilgesellschaftliche Partnerschaft einzugehen, Kinder zu adoptieren, das Geschlecht zu ändern usw. werden von nationalen Gesetzen bestimmt. Aus diesem Grund variieren die Regeln von Land zu Land.
Ein Beispiel ist die gleichgeschlechtliche Ehe, die in einigen Ländern nicht anerkannt wird. 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die in einem anderen Land geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe auch ein Aufenthaltsrecht des Paares in anderen Ländern begründet, in dem dieses Ehe nicht hätte geschlossen werden können.

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Frauen bei der Arbeit

Das EU-Recht schützt Frauen vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz. Je höher die Hierarchien werden, desto weniger Frauen wirst du finden. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Branchen, die für Frauen schwer zugänglich sind - vom Bau bis zur Politik.

Die EU fördert mehr Gleichberechtigung am Arbeitsplatz durch die Finanzierung von Projekten, die Frauen dabei unterstützen, in von Männern dominierte Sektoren vorzudringen. Darüber hinaus werden transparente Auswahlverfahren, Gleichstellungsstrategien und andere Mechanismen gefördert, die Frauen helfen, ihr volles berufliches Potenzial zu auszuschöpfen.

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Mit einer Behinderung leben

Über 70 Millionen EU-Bürger leben mit einer Behinderung. Was die meisten Menschen für selbstverständlich halten, fällt ihnen schwer oder ist sogar unmöglich.

Die EU setzt sich ein für die Beseitigung von Hindernissen, die Menschen mit Behinderungen erschweren, sich in die Gesellschaft einzubringen und uneingeschränkt daran teilzunehmen - von der Zugänglichkeit von Gütern und Dienstleistungen bis hin zu Bildung und Beschäftigung.

So wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Fahrt genießen können. Die Behindertenparkkarte kann in allen EU-Ländern verwendet werden. Wenn Sie mit Bussen oder Zügen über eine lange Strecke reisen, haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Begleiter auf Ihrer Route.

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