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Wie funktionieren eigentlich Briefwahlen?

Im Zeitraum vom 23. bis zum 26. Mai diesen Jahres finden die Europa Wahlen statt. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union dürfen an dieser Wahl teilnehmen und ihre Stimme abgeben. In Deutschland können alle Bürger ab 18 Jahren ihre Stimme abgeben und über die Zukunft Europas entscheiden.

Allerdings gibt es nicht nur die Möglichkeit, seine Stimme im Wahllokal abzugeben sondern auch die sogenannten Briefwahlen sind möglich.

Bei einer Briefwahl muss zunächst einmal der Wahlschein beantragt werden. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen. Ein Grund für die Briefwahl muss dabei nicht angegeben werden.

In Deutschland sind alle Wahlberechtigten in einem sogenannten Wählerverzeichnis eingetragen und müssen sich nicht, wie in anderen Ländern, vor der Wahl registrieren. Wahlbenachrichtigungen werden in der Regel 4-6 Wochen vor den Wahlen per Post an alle Wahlberechtigten verschickt.

Briefwahlunterlagen für die kommende EU- Wahl können schon jetzt angefordert werden. Bis zum 24. Mai 2019 werden Anträge akzeptiert. In Ausnahmefällen können Anträge sogar noch am Wahltag bearbeitet werden.

Schließlich müssen die ausgefüllten Unterlagen bis zum 26. Mai bei der zuständigen Wahlstelle vorliegen. Die Unterlagen können persönlich abgegeben oder per Post verschickt werden. Eine Briefmarke ist übrigens nicht nötig.